Nicht jeder Karton ist eine Gefahrgutverpackung
Gefährliche Güter werden anhand ihrer Eigenschaften klassifiziert. Daraus ergeben sich Anforderungen an die zulässige Verpackung und den Verkehrsträger. Eine UN-Kennzeichnung darf nur im Rahmen der zugehörigen Bauartzulassung und Spezifikation verwendet werden.
Die Prüfung bezieht sich auf die festgelegte Kombination aus Außenverpackung, Inhalt beziehungsweise Innenverpackungen, maximalen Massen und Verschluss. Der Austausch einzelner Komponenten kann die Zulässigkeit verändern.
Prüfpunkte vor dem Versand
Die Verantwortung für Klassifizierung und regelkonformen Versand liegt beim Versender. Die folgende Übersicht ersetzt keine gefahrgutrechtliche Prüfung, hilft aber bei der Projektklärung:
- UN-Nummer, Stoffklassifizierung und Verpackungsgruppe klären
- Verkehrsträger und aktuell anzuwendendes Regelwerk bestimmen
- zugelassene Verpackungsbauart und Innenverpackungen abgleichen
- vorgeschriebene Verschlussart exakt einhalten
- Kennzeichnungen, Etiketten und Dokumente kontrollieren
- Beschädigungen oder unzulässige Wiederverwendung ausschließen
Individuelle Lösungen nur mit klarer Spezifikation
HvC entwickelt und produziert bauartbezogene Gefahrgutverpackungen aus Vollpappe. Welche Ausführung eingesetzt werden darf, richtet sich ausschließlich nach der jeweiligen Zulassung und den darin beschriebenen Bedingungen – nicht nach einer allgemeinen Produktbezeichnung auf der Website.
Für eine Anfrage benötigen wir deshalb möglichst früh Angaben zum Transportgut, zu den Innenverpackungen, zum Bruttogewicht, zum Versandweg und zum vorgesehenen Verpackungsprozess.
Ihre Anwendung ist der Maßstab.
Gerne klären wir gemeinsam, welche Konstruktion und welches Material zu Ihrem Produkt und Prozess passen.
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