Ein neuer europäischer Rahmen

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 anzuwenden. Viele einzelne Anforderungen greifen jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder werden durch weitere Rechtsakte konkretisiert.

In Deutschland begleitet das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, kurz VerpackDG, die Umsetzung. Welche Pflichten ein Unternehmen treffen, hängt unter anderem von seiner Rolle, der Verpackungsart, dem Markt und dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab.

Relevante Fragen für neue Faltschachteln

Die PPWR stärkt unter anderem Verpackungsvermeidung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentation. Für neue Projekte lohnt es sich, früh zu klären, welche Daten und Nachweise entlang der Lieferkette benötigt werden.

  • Ist die Verpackung auf das notwendige Maß und Material reduziert?
  • Lässt sich der Aufbau in den vorgesehenen Stoffströmen recyceln?
  • Welche Beschichtungen, Klebstoffe und Veredelungen werden eingesetzt?
  • Welche Produkt- und Materialdaten müssen dokumentiert werden?
  • Welche Kennzeichnungsregeln gelten zum geplanten Markteintritt?
  • Wer übernimmt welche Verantwortung in der Lieferkette?

Projektbezogen statt pauschal prüfen

Nicht jede Vorschrift gilt sofort und in gleicher Weise für jede Verpackung. Unternehmen sollten deshalb aktuelle Originalquellen und gegebenenfalls fachkundige rechtliche Beratung heranziehen. Dieser Beitrag bietet eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung.

HvC unterstützt bei Konstruktion, Materialauswahl und der Bereitstellung vereinbarter Packmitteldaten. Die rechtliche Bewertung des verpackten Produkts und die Pflichten des Inverkehrbringers verbleiben beim jeweils verantwortlichen Unternehmen.

Offizielle Quellen

Ihre Anwendung ist der Maßstab.

Gerne klären wir gemeinsam, welche Konstruktion und welches Material zu Ihrem Produkt und Prozess passen.

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